Freitag, 1. Februar 2013

Sorgeerklärung bei nichtverheirateten Paaren

Väter haben bei nicht-ehelichen Kindern immer noch die A-Karte gezogen. Nach der Geburt eines Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht,sie ist die alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes.

Sollte der Mutter bei der Geburt etwas passieren, geht das Sorgerecht automatisch an die Eltern der Mutter über. Ein Gericht muss dan über die Anerkennung der Vaterschaft und das Sorgerecht für den Vater entscheiden. Kompliziert, genau.

Was also tun? Ganz einfach. Man geht zum zuständigen Jugendamt und erklärt bereits vor der Geburt die gemeinsame elterliche Sorge und lässt die Vaterschaft anerkennen.

Ich habe mit der zuständigen Sachbearbeiterin bereits telefoniert, war ein sehr nettes Telefonat. Wir sollen im März nochmal anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.
Mir ist es sehr wichtig, dass Benni noch vor der Geburt rechtlich als Vater anerkannt wird. Es ist sein Kind, mit allen Rechten und Pflichten.

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